- Wer hat Anspruch auf Bereavement?
- Kann ich Bereavement nehmen, um an der Beerdigung meiner Tante teilzunehmen?
- Wie viele Tage werden für Bereavement gewährt?
- Kann ich Bereavement in Anspruch nehmen, wenn ein unmittelbares Familienmitglied stirbt, während ich im Urlaub bin?
1. Wer hat Anspruch auf Bereavement?
Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte, die Anspruch auf Bereavement haben, haben Anspruch auf Urlaub. Fakultätsangehörige, Forschungsmitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiter fallen nicht unter diese Richtlinie. Die Freistellung liegt im Ermessen der jeweiligen Abteilung.
2. Kann ich Trauerurlaub nehmen, um an der Beerdigung meiner Tante teilzunehmen?
Ja, Ihre Tante gilt als unmittelbares Familienmitglied. Unmittelbare Familienangehörige werden in unserer Trauerpolitik definiert als „der Ehepartner, der Lebenspartner, der gesetzliche Vormund, der Sohn, die Tochter, die Mutter, der Vater, die Schwester, der Bruder, die Großeltern, die Tante, der Onkel, die Nichte und der Neffe des Arbeitnehmers und die Schwiegereltern der gleichen Kategorien.“
3. Wie viele Tage stehen für Trauerfälle zur Verfügung?
Drei Tage stehen für Trauerfälle zur Verfügung; weitere Tage können in Übereinstimmung mit den Richtlinien für bezahlte Freistellung oder Abwesenheit vereinbart werden. Ein Nachweis der Notwendigkeit kann bei der Rückkehr verlangt werden.
4. Wenn ein unmittelbares Familienmitglied stirbt, während ich im Urlaub bin, kann ich dann Trauerurlaub in Anspruch nehmen?
Ja, wenn der Verlust eines Familienmitglieds eintritt, während Sie im Urlaub sind, können Sie die zusätzlichen Tage nehmen, um an einer Beerdigung teilzunehmen, in Übereinstimmung mit der Trauerurlaubsrichtlinie. Sie müssen sich mit Ihrem Vorgesetzten in Verbindung setzen und ihn über die Änderung der Pläne informieren.
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