Arbeitserlaubnis
Alle Anträge auf Arbeitserlaubnis sind bei der Einwanderungsbehörde einzureichen, die Ihren Antrag dann an die Arbeitsbehörde weiterleitet, wo alle Anträge auf Arbeitserlaubnis bearbeitet und ausgestellt werden. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags zu vermeiden, vergewissern Sie sich bitte, dass alle geforderten Informationen und Belege dem Originalantrag beigefügt sind. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Unterlagen in Ordnung sind und dass sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag unterschrieben haben.
Befristete Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit, die Fachkenntnisse erfordert
Als ausländischer Experte von außerhalb des EWR, der EFTA oder der Färöer Inseln müssen Sie in Island eine Arbeitserlaubnis aus diesen Gründen beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Arbeitserlaubnis sind:
- Sie verfügen über Fachkenntnisse
- Der potenzielle Arbeitgeber konnte vor Ort oder innerhalb der EWR-, EFTA-Staaten und der Färöer-Inseln niemanden finden, der über Ihre Ausbildung, Fähigkeiten,
- Ihre Erfahrung ist für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung
- Sie haben einen unterzeichneten Vertrag mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber
Die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen
- Ihr Antrag auf eine befristete Arbeitserlaubnis für eine Stelle, die Fachkenntnisse erfordert. Bitte prüfen Sie, ob das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist und ob die zuständige isländische Gewerkschaft in Abschnitt IV des Antragsformulars die Übereinstimmung der Arbeitsbedingungen mit den isländischen Tarifverträgen bestätigt hat. Vergewissern Sie sich, dass der Antrag von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet wurde.
- Ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, der Informationen über Ihre Berufsbezeichnung, die Beschreibung Ihrer Tätigkeit und den Rentenfonds, in den Sie einzahlen werden, enthält. Die Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses müssen mit denen anderer Fachkräfte in Ihrer Branche vergleichbar sein.
- Eine beglaubigte Kopie Ihres Diploms/Ihrer Diplome in isländischer oder englischer Sprache.
- Wenn Ihr Fachwissen auf umfangreicher Erfahrung beruht, müssen Sie Nachweise über frühere Beschäftigungen bezüglich Ihrer Positionen, Aufgaben und Beschäftigungsdauer beifügen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel mindestens sieben Jahre einschlägige Berufserfahrung mit einem Hochschulabschluss einhergehen.
- Informationen über die Versuche Ihres Arbeitgebers, einen isländischen, EWR-, EFTA- oder färöischen Staatsangehörigen einzustellen, bevor er Sie einstellt, sind vom Arbeitgeber vorzulegen.
- Bestätigung, dass Ihr Arbeitgeber für Ihre Rückreise in ein bestimmtes Land aufkommt, wenn Ihr Vertrag aus Gründen, die Sie nicht zu verantworten haben, abgebrochen wird oder wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden.
Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Arbeitserlaubnis für Fachkräfte beantragen, müssen nur die Punkte 1 und 2 vorgelegt werden. Eine befristete Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit, die Fachkenntnisse erfordert, kann die Grundlage für eine unbefristete Arbeitserlaubnis sein.
Weitere Einzelheiten.
Rechtliche Berufsbezeichnung
Wenn Ihre Tätigkeit eine rechtliche Berufsbezeichnung erfordert, müssen Sie außerdem beantragen, dass Ihre Qualifikationen in Island von den zuständigen Behörden anerkannt werden.
Wenn Sie ein Fachmann für technische Dienstleistungen oder Design sind, müssen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsbezeichnung beim Ministerium für Industrie und Innovation beantragen:
- Der Antrag
- Informationen auf Englisch
- Nützliche Informationen und entsprechende Links auf Isländisch
Wenn Sie ein medizinischer Fachmann sind, beantragen Sie dies bei der Gesundheitsdirektion. Hier finden Sie eine Liste der medizinischen Berufsbezeichnungen, für die eine gesetzliche Berufsbezeichnung erforderlich ist, auf Isländisch.
Steuerermäßigung für ausländische Fachleute
In den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit in Island werden nur 75 % Ihres Einkommens als ausländischer Fachmann besteuert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Weitere Informationen über den Steueranreiz und die aktuellen Bestimmungen finden Sie auf der Website der Direktion für Steuerwesen. Sie können diese Steuerermäßigung über das isländische Zentrum für Forschung beantragen. Ihr Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in Island eingereicht werden.