Bitte beachten Sie, dass Moos und Flechten, obwohl sie von vielen als unansehnlich angesehen werden, in der Regel nicht schädlich für eine Dachoberfläche sind.
Weitere Informationen
Mit den Asbest (Prohibitions) (Amendment) Regulations S.I. 1999 No. 2373/99 wurde ab dem 24. November 1999 ein vollständiges Verbot für den Verkauf und die Befestigung von asbesthaltigen Produkten erlassen. Dieses Verbot erstreckt sich auf den Verkauf und die Befestigung von gebrauchten Asbestzementprodukten. Es betrifft nicht den Verkauf von Immobilien, die Asbestzementprodukte enthalten.
Haftungsausschluss: Alle oben genannten Informationen sollten nur als kurzer Leitfaden – nicht als vollständiger Leitfaden – für die Gesundheits- und Sicherheitsverantwortung bei der Arbeit mit asbesthaltigen Produkten verwendet werden; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Bauunternehmer oder Planer.
Die oben genannten Hinweise werden mit den besten Absichten gegeben, aber nichts in diesem Ratschlag schafft oder gilt als Verpflichtung für die AIC, weder ausdrücklich noch implizit.