Seen, Flüsse und Berge sind natürliche Grenzen ohne besondere Markierungen im Gelände.
Seen und Flüsse
Bei Seen und Flüssen verläuft die Grenze meist mitten durch das Gewässer. Der Genfer See bildet die Grenze zu Frankreich, der Rhein zu Deutschland und der Inn zu Österreich. Ausnahmen sind der Doubs im Kanton Jura, wo die Grenze durch das Schweizer Ufer verläuft, und die Morge in St-Gingolph, wo die Oberkante des Schweizer Ufers die Grenze bildet.
Diese Ausnahmen sind historisch bedingt und spiegeln die Machtverhältnisse der beteiligten Staaten zur Zeit der Grenzziehung wider. Die dortigen Grenzdefinitionen sind noch heute in internationalen Verträgen festgeschrieben.
Der Bodensee ist ein Sonderfall, da die drei Anrainerstaaten Schweiz, Deutschland und Österreich nie eine rechtliche Grenze festgelegt haben. Lediglich eine technische Grenze wurde zwischen den drei Staaten festgelegt. Der See gilt als Kondominium unter der Souveränität der drei Anrainerstaaten. Alle Fragen im Zusammenhang mit seiner Grenze werden durch schriftliche Vereinbarungen zwischen diesen Ländern geregelt.