ACT 97 The Solid Waste Management Act, Act of July 7, 1980, P.S.380, No. 97, in seiner jetzigen oder späteren Fassung. ACT 101 The Municipal Waste Planning, Recycling and Waste ReductionAct, Act of July 28, 1988, P.L. 556, No. 101, as now or hereafter amended. ALUMINUM Alle Lebensmittel- und Getränkedosen aus dem leichten, dehnbaren und verformbaren metallischen Stoff oder Element, das allgemein als Aluminium bekannt ist. BATTERIENBEUTEL Beutel, die die LCSWMA den Erzeugern von Siedlungsabfällen zur Verfügung stellt und die als Entsorgungsbehälter für Batterien, die in Haushalten anfallen, verwendet werden sollen. CHIPBOARD Auch als „Boxboard“ oder „Paperboard“ bezeichnet, eine leichte, einlagige Pappe, die für Schachteln und Verpackungen verwendet wird, einschließlich Produktverpackungen, die nicht aus Wellpappe bestehen.
KLARES UND FARBIGES GLAS Besteht nur aus klaren und farbigen Lebensmittel- und Getränkebehältern aus Glas mit einem Fassungsvermögen von einer Gallone oder weniger, die aus der harten, spröden und durchsichtigen oder teilweise durchsichtigen Substanz bestehen, die durch Schmelzen von Siliziumdioxid und Silikaten oder Sand, der Soda und Kalk enthält, und/oder anderen Chemikalien und Stoffen hergestellt wird, die üblicherweise in der Glasherstellung enthalten sind.
BEGINNTAG Das Datum, an dem die Sammeldienstleistungen des laufenden und des nachfolgenden Gemeindevertrags beginnen. GEMEINSCHAFTLICHE AKTIVITÄTEN Veranstaltungen, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Einzelpersonen gesponsert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Messen, Basare, gesellschaftliche Veranstaltungen, Picknicks, Konzerte und organisierte Sportveranstaltungen, die von 200 oder mehr Personen pro Tag besucht werden.
KOMPOSTIERUNG Der Prozess, bei dem feste organische Abfälle unter kontrollierten aeroben oder anaeroben Bedingungen biologisch zersetzt werden, um ein humusähnliches Produkt zu erzeugen. BAU-/Abbruchabfälle Ein Teil der Siedlungsabfälle, der beim Bau oder Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken anfällt, einschließlich Holz, Gips, Trockenbauwände und -platten, Metalle, asphaltierte Stoffe, Ziegel, Blöcke und ungesandeter Beton. Der Begriff umfasst auch Straßenkehricht und nicht brennbare Asbestabfälle. Der Begriff umfasst nicht die folgenden Abfälle, wenn sie von anderen Abfällen getrennt und als saubere Auffüllung verwendet werden: A.
B.
VERTRAGSUNTERNEHMER Die Person, zu der auch die Gemeinde gehören kann, die im Rahmen des Gemeindevertrags die Sammlung von Siedlungsabfällen und ausgewiesenen wiederverwertbaren Materialien übernimmt. CORRUGATED CARDBOARD Ungebleichtes, ungewachstes Kraftpapier, das in Schichten mit einem geriffelten Medium geformt und zu Versandkartons und verwandten Produkten verarbeitet wird. CURBSIDE Der korrekte Standort für die Aufstellung von Abfall- und Recycling-Behältern zum Zweck der Sammlung durch den Auftragnehmer, der a) an die Wohneinheit angrenzt und b) nicht mehr als fünf Fuß von der öffentlichen Straße entfernt ist, die von Sammelfahrzeugen benutzt wird. BEZEICHNETE RECYCLABLE MATERIALIEN Die in § 258-38 dieses Artikels bezeichneten, von der Quelle getrennten recycelbaren Materialien. BESTIMMTE VERTRAGSWERTSTOFFE Die in § 258-39 dieses Artikels genannten quellentrennten Wertstoffe. E-Abfall Recycelbare Elektronikgeräte sind nach dem Pennsylvania Covered Devices Recycling Act (CDRA) von 2010 definiert und umfassen: Desktop-Computer (CPU), Laptop-Computer, Computermonitore, Computer-Peripheriegeräte (Tastatur, Maus, Drucker und Computer-Lautsprecher), Fernsehgeräte und E-Reader.E-Abfall darf nicht als regulierter Siedlungsabfall von Personen oder zugelassenen Sammlern entsorgt werden und muss in einer von PaDEP genehmigten Anlage recycelt werden.
BESTEHENDER VERTRAG Jeder Vertrag über die Lagerung, die Sammlung, den Transport, die Verarbeitung oder die Entsorgung von geregelten Siedlungsabfällen oder ausgewiesenen Wertstoffen, die in der Gemeinde anfallen oder sich dort befinden, der: a) vor dem Inkrafttreten dieses Artikels (26. September 2006) rechtmäßig abgeschlossen wurde; und b) zum Zeitpunkt des Abschlusses rechtlich durchsetzbar war.
EXTRA-MÜLLBEHÄLTER Müllbehälter, die die im Gemeindevertrag festgelegte Anzahl von Müllbehältern pro Sammelstelle überschreiten. FACILITY Jeder von der LCSWMA festgelegte (oder von der LCSWMA genehmigte) spezifische Ort oder Standort, an dem feste Abfälle oder von der Quelle getrennte wiederverwertbare Materialien oder ein Teil fester Abfälle oder von der Quelle getrennter wiederverwertbarer Materialien angeliefert werden müssen oder können; oder in Ermangelung eines von der LCSWMA festgelegten spezifischen Standorts jeder genehmigte Standort für die Anlieferung einer beliebigen Kategorie fester Abfälle oder von der Quelle getrennter wiederverwertbarer Materialien. BAUERNHOF Ein Grundstück mit einer Fläche von 10 oder mehr Hektar, das für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, wobei die landwirtschaftliche Tätigkeit die wichtigste und wichtigste Einkommensquelle für die Bewohner des Grundstücks darstellt. ERZEUGER Eine Person, die feste Abfälle produziert oder erzeugt. A.
(1)
(2)
B.
HAUSHALTSGEFÄHRLICHER ABFALL Ein Teil des Siedlungsabfalls, der gemäß Gesetz 97 als gefährlich gelten würde, wenn er nicht in geringeren Mengen als die gemäß Gesetz 97 als gefährlicher Abfall geregelten Mengen erzeugt würde und von Personen erzeugt wird, die nicht anderweitig als Erzeuger gefährlicher Abfälle unter Gesetz 97 fallen. Zu den gefährlichen Haushaltsabfällen gehören die folgenden Materialien und andere Materialien ähnlicher Art:
A.
B.
C.
D.
E.
F.
G.
H.
I.
J.
K.
L.
M.
N.
O.
ILLEGALE ABLAGERUNG Die unbefugte Entsorgung von festen Abfällen oder wiederverwertbaren Materialien an einem anderen Ort als einer Anlage.
LCSWMA Die Lancaster County Solid Waste Management Authority, eine kommunale Behörde, die gemäß dem MunicipalityAuthorities Act in seiner geänderten Fassung organisiert ist und besteht. LCSWMA FACILITY Jede Anlage, die sich im Besitz der LCSWMA befindet oder von ihr oder in ihrem Namen betrieben wird. LCSWMA RULES AND REGULATIONS Richtlinien und Verfahren, die von Zeit zu Zeit von der LCSWMA angenommen und überarbeitet werden und die den Transport, die Lieferung und die Entsorgung fester Abfälle regeln und betreffen.
MAGAZINES Papier mit einer Tonbeschichtung, die ein glänzendes Aussehen erzeugt, einschließlich Zeitschriften, Kataloge, Flugblätter, Werbung und ähnliche Druckerzeugnisse.
MANIFEST Ein von der LCSWMA zur Verfügung gestelltes Formular, das von jeder Person auszufüllen und zu unterzeichnen ist, die feste Abfälle oder von der Quelle getrennte wiederverwertbare Materialien sammelt oder transportiert, und das unter anderem Folgendes angibt: a) die Quelle, die Art, die Menge und den Lieferort für die festen Abfälle oder die von der Quelle getrennten wiederverwertbaren Materialien; b) die anwendbare Lizenznummer; und c) andere einschlägige Informationen. GEMISCHTES BÜROPAPIER Papier für den Schreibtisch, einschließlich: weißes und farbiges Hauptbuch, Kopierpapier, Computerausdrucke (CPO), Umschläge, Mappen, Flugblätter und dergleichen. Büropapier umfasst kein Hygienepapier, einschließlich: Kosmetiktücher, Servietten, Papierhandtücher und ähnliche Papierprodukte.
MEHRFAMILIENEINHEIT Eine Immobilie mit fünf (5) oder mehr Wohneinheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Apartmentkomplexe, Eigentumswohnungen, Altersheime und Wohnmobilparks, ausgenommen Bauernhöfe. KOMMUNALER VERTRAG Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem zugelassenen Sammler, in deren Rahmen Sammeldienstleistungen für vertragliche Siedlungsabfälle und für vertraglich festgelegte wiederverwertbare Stoffe für Wohneinheiten erbracht werden sollen. KOMMUNALER VERTRAGSABFALL Die Teile des geregelten Siedlungsabfalls, die im Rahmen dieses kommunalen Vertrags gesammelt und entsorgt werden sollen. Kommunaler Vertragsabfall besteht ausschließlich aus Müll und übergroßen Müllgegenständen. MUNIZIPALITÄT Stadt Lancaster im County Lancaster, Commonwealth of Pennsylvania, auch bekannt als Lancaster City.
POLITIKEN UND VERFAHREN DER MUNIZIPALITÄT Die von der Stadtverwaltung angenommenen und von Zeit zu Zeit überarbeiteten Regeln und Vorschriften, die Folgendes regeln und betreffen: a) das Recyclingprogramm der Stadtverwaltung; und b) die Sammlung oder Lagerung von geregeltem Siedlungsabfall vor Ort innerhalb der Stadtverwaltung. ZEITUNGSPAPIER Papier, das für die Produktion von Tages-, Wochenend- und Sonderausgaben verwendet wird, die allgemein als Zeitungen bekannt sind. NICHT VERARBEITBARER ABFALL Nicht verwertbarer Abfall ist ein Teil des Siedlungsabfalls, der aus Materialien besteht, die nicht mit den normalen Verarbeitungs- oder Entsorgungsmethoden der LCSWMA behandelt werden können. Zu den nicht verwertbaren Abfällen gehören Gegenstände mit einer Größe von mehr als einem Meter, wie z.B. große Autoteile, Maschinen und alle anderen Gegenstände, die von der LCSWMA als geeignet erachtet werden.
NICHT WOHNENDE EINHEITEN Alle gewerblichen, kommunalen und institutionellen Einrichtungen, alle Gemeinschaftsaktivitäten und alle Bauernhöfe, mit Ausnahme von Wohneinheiten und Mehrfamilienhäusern. OFFENE VERBRENNUNG Ein Feuer, bei dem die Luftverunreinigungen direkt in die Außenatmosphäre abgegeben und nicht durch einen Schornstein dorthin geleitet werden. ÜBERGRÖSSERTE ABFALLSTÜCKE Abfälle, die nicht in die Abfallbehälter passen, aber nicht zu den nicht verwertbaren Abfällen gehören, einschließlich Kleinmöbel, Teppiche, Matratzen, Boxspringbetten und ähnliches, jedoch keine Reifen und Weißwaren.
PENNSYLVANIA DEPARTMENT OF ENVIRONMENTAL PROTECTION oder PADEP Die staatliche Behörde, die für die Verwaltung von Act 97, Act101, CDRA und anderen damit zusammenhängenden Vorschriften zuständig ist.
ZULÄSSIGER SAMMLER Eine Person, zu der auch die Stadtverwaltung gehört, die im Besitz aller einschlägigen Genehmigungen und Lizenzen ist, die von a) der Stadtverwaltung und b) der LCSWMA für die Sammlung, Lagerung oder Entsorgung von festen Abfällen oder wiederverwertbaren Materialien verlangt werden. PERSON Jede Einzelperson, Firma, Personengesellschaft, Körperschaft, Vereinigung, Institution, Genossenschaft, Gemeinde, kommunale Behörde, staatliche Einrichtung oder Agentur oder jede andere juristische Person, die vom Gesetz als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt ist. In allen Bestimmungen dieser Regeln und Vorschriften, die eine Geldbuße, eine Strafe oder eine andere Vollstreckungsmaßnahme oder eine Kombination des Vorstehenden vorschreiben, schließt der Begriff „Person“ die leitenden Angestellten und Direktoren einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Person mit leitenden Angestellten und Direktoren ein.
KUNSTSTOFFE Wiederverwertbare Kunststoffe bestehen aus starren Verpackungen für Konsumgüter, einschließlich: a) Flaschen mit engem Hals, b) Behältern mit breiter Öffnung und c) Scharnierbehältern, die aus PET, HDPE und anderen Harzen oder Mischungen von Harzen hergestellt werden. Wiederverwertbare flexible Kunststofffolien dürfen nicht in Recycling-Behältern gesammelt werden.
EIGENTUMSVERLETZUNGSTICKET Ein administrativer Strafzettel, der durch das Stadtgesetzbuch, Kapitel 293, autorisiert ist und Geldstrafen und Gebühren für bestimmte Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Artikels oder die Richtlinien und Verfahren der Stadtverwaltung festlegt.
VERSTÄNDLICHER ABFALL Ein Teil des Siedlungsabfalls, der aus organischen Abfallstoffen besteht, die aufgrund biologischer Zersetzung faulig, verdorben oder geruchsintensiv sind oder dazu neigen, einschließlich toter Tiere und verdorbener Lebensmittel, jedoch nicht einschließlich Schlamm. REZYKLIERBARE MATERIALIEN Jedes Material, das ohne die Trennung an der Quelle regulierter Siedlungsabfall wäre und das zu Rohstoffen oder Produkten verarbeitet wird, die nutzbringend wiederverwendet werden. RECYCLING Die Trennung, Sammlung, Rückgewinnung und der Verkauf oder die Wiederverwendung von Metallen, Glas, Papier, Gartenabfällen, Kunststoffen und anderen Materialien, die andernfalls als fester Abfall entsorgt oder verarbeitet würden, oder die themenbezogene Trennung und Behandlung von festem Abfall und die Schaffung und Rückgewinnung von wiederverwendbaren Materialien. RECYCLING-BEHÄLTER Für Wohneinheiten bezieht sich der Begriff „Recycling-Behälter“ auf den von der Stadtverwaltung bereitgestellten Behälter. Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude bezeichnet der Begriff „Recycling-Behälter“ ein Gefäß aus Kunststoff, Metall oder Glasfaser, das a) Griffe mit ausreichender Festigkeit zum Anheben und/oder b) Räder für die Mobilität hat.
ABFALL Abfall ist der Teil des geregelten Siedlungsabfalls mit Ausnahme von: A.
B.
C.
D.
MÜLLBEHÄLTER Ein Behälter, der: a) aus Kunststoff, Metall oder Glasfaser hergestellt ist, Griffe mit ausreichender Festigkeit zum Anheben und/oder Räder für die Mobilität aufweist und einen dicht schließenden Deckel hat, der das Eindringen von Vektoren in den Behälter verhindern kann; oder b) ein Polyethylenbeutel ist, der:i) speziell für die Lagerung und Sammlung ausgelegt ist; ii) gegen Beschädigung durch Tiere und Überladung geschützt ist, so dass er nicht verschmutzt oder Insekten oder Nagetiere anzieht, und iii) eine Haltekraft hat, die normalen Belastungen standhält, bis er eingesammelt wird. In Bezug auf Wohneinheiten darf das Gewicht eines Abfallbehälters und seines Inhalts 30 Pfund nicht überschreiten und sein Fassungsvermögen darf 32 Gallonen nicht überschreiten, außer bei Wagen auf Rädern.
REGELMÄSSIGER KOMMUNALER ABFALL Alle festen Abfälle, die in der Gemeinde erzeugt oder gesammelt werden, d.h. Müll, Abfälle, industrielle Essensreste oder Büroabfälle und andere Materialien, einschließlich fester, flüssiger, halbfester oder gasförmiger Stoffe, die aus dem Betrieb von Wohn-, Gemeinde-, Handels- oder institutionellen Einrichtungen und aus Gemeinschaftsaktivitäten stammen. Der Begriff umfasst keine ausgewiesenen wiederverwertbaren Materialien oder nicht annehmbaren Abfälle.
WOHNEINHEIT Jede freistehende Einfamilien-, Doppelhaus- oder Reihenhauswohnung oder eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit vier oder weniger Wohneinheiten, ausgenommen Bauernhöfe. Wenn der Begriff „Wohneinheit“ in diesem Artikel oder in den Richtlinien und Verfahren der Gemeinde verwendet wird, bezieht er sich auch auf jede Mehrfamilieneinheit oder Nichtwohneinheit, die eine Genehmigung der Gemeinde für die Nutzung der im Rahmen des Gemeindevertrags angebotenen Sammeldienste beantragt und erhält. RESIDUELLE ABFÄLLE Müll, Unrat, sonstiges weggeworfenes Material oder sonstige Abfälle, einschließlich fester, flüssiger, halbfester oder gasförmiger Stoffe aus Industrie, Bergbau und Landwirtschaft sowie Schlämme aus industriellen, bergbaulichen oder landwirtschaftlichen Wasseraufbereitungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen oder Luftreinhaltungsanlagen, sofern sie nicht gefährlich sind. Der Begriff umfasst nicht: a) Kohleabfälle gemäß der Definition im Coal Refuse Disposal Control Act; oder b) Behandlungsschlämme aus Aufbereitungsanlagen für die Entwässerung von Kohlebergwerken, deren Entsorgung im Rahmen einer gültigen Genehmigung gemäß dem Clean Streams Law durchgeführt wird. SCAVENGING Die Entfernung von designierten wiederverwertbaren Materialien unter Verstoß gegen § 258-44 dieses Artikels. SINGLE STREAM Ein Sammelsystem, bei dem wiederverwertbare Materialien, in der Regel Fasern, Glas-, Metall- und Kunststoffbehälter, a) die vom regulierten Siedlungsabfall getrennt wurden, aber nicht in verschiedene Arten von wiederverwertbaren Materialien getrennt wurden, und b) die zum Zweck der Sammlung in einen Recyclingbehälter gegeben wurden: Aluminium, Stahldosen, farbloses und farbiges Glas, Kunststoffe, Zeitungspapier, Zeitschriften, Spanplatten, gemischtes Büropapier und Wellpappe.
FESTER ABFALL oder ABFALL Jeder Abfall, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Siedlungsabfälle, Restabfälle oder gefährliche Abfälle, einschließlich fester, flüssiger, halbfester oder gasförmiger Materialien. SOURCE SEPARATE oder SOURCE SEPARATION Der Prozess der Trennung von ausgewiesenen recycelbaren Materialien von anderen festen Abfällen an dem Ort, an dem sie zum Zweck des Recyclings erzeugt werden. STAHLDOSEN Lebensmittel- oder Getränkebehälter aus Eisenmetall, die gemeinhin als Blechdosen bekannt sind. REIFEN Alle luftbereiften Gummireifen für Autos, Lastwagen oder landwirtschaftliche Geräte. UNZULÄSSIGE ABFÄLLE Die folgenden Arten von festen Abfällen werden nicht zusammen mit reguliertem Siedlungsabfall gesammelt und sind unzulässige Abfälle, es sei denn, sie werden von der Stadtverwaltung und der LCSWMA von Fall zu Fall genehmigt:
A.
B.
C.
D.
E.
F.
G.
H.
I.
GARTENABFALL-SACK Ein dreißig Gallonen großer, biologisch abbaubarer Kraftpapiersack, der für die Sammlung von Gartenabfällen verwendet wird.