Dezember 2014: Beide Berufungen wurden freiwillig zurückgewiesen, die Gründe dafür wurden nicht bekannt gegeben. Klicken Sie auf die nachstehenden Links, um die einzelnen Gerichtsbeschlüsse einzusehen.
- Beschluss Mager
- Beschluss Weaver
November 2014: Zwei Einwender haben gegen die Genehmigung des Vergleichs Beschwerde eingelegt. Klicken Sie auf die nachstehenden Links, um die einzelnen Bescheide einzusehen.
- Berufungsmitteilung von Mager
- Berufungsmitteilung von Weaver
Oktober 2014: Ein Bundesrichter hat die endgültige Zustimmung zu diesem Sammelklagevergleich erteilt. Um die vollständige Entscheidung zu lesen, klicken Sie hier. Weitere Informationen über den Vergleich finden Sie unter https://dreamfieldssettlement.com.
Mai 2014: Ein Bundesrichter hat den Vergleich in diesem Rechtsstreit vorläufig genehmigt. Das Gericht wird am 24. September 2014 eine abschließende Anhörung zur Billigkeit abhalten
April 2014: Die Kläger beantragten die vorläufige Genehmigung eines Vergleichs in Höhe von 7,9 Mio. USD (wobei 5 Mio. USD der Sammelklägergruppe zugesprochen und 2,9 Mio. USD als Honorar an die Anwälte der Kläger gezahlt werden sollen). Gemäß den vorgeschlagenen Vergleichsbedingungen können die Mitglieder der Sammelklägergruppe eine Rückerstattung von 1,99 Dollar für jede gekaufte Packung Nudeln erhalten (maximal 15 Packungen für Einkäufe in Geschäften). Das Unternehmen erklärte sich außerdem bereit, alle angeblich falschen und irreführenden Angaben für mindestens ein Jahr zu entfernen.
Juli 2013: Eine Sammelklage wurde gegen die Hersteller und Verkäufer von Dreamfields Pasta wegen falscher Werbung eingereicht. Die Kläger behaupten insbesondere, dass die Nudeln so vermarktet werden, dass sie nur 5 Gramm verdauliche Kohlenhydrate pro Portion enthalten, einen um 65 % niedrigeren glykämischen Index als herkömmliche Nudeln haben und dazu beitragen, „den Anstieg des Blutzuckerspiegels zu begrenzen, der normalerweise nach dem Verzehr von Nudeln auftritt“, obwohl der Klage zufolge keine dieser Behauptungen wahr ist (Mirakay et al. v. Dakota Growers Pasta Co., Inc. et al., Case No. 13-cv-04429, D. NJ.)