Versionen (5)
- Ver. 1 – Form 10.3.1
- Ver. 2 – Form 10.3.2
- Ver. 3 – Formblatt 10.3.3
- Ver. 4 – Formblatt 10.3.4
- Ver. 5 – Formblatt 10.3.5
Formular 10.3.1 – Einzelperson(en) an Einzelperson(en)
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Formular 10.3.2 – Einzelperson(en) an Wirtschaftseinheit
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Formular 10.3.3 – Einzelperson(en) an Mitmieter
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Formular 10.3.4 – Unternehmen an Einzelperson(en)
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Formular 10.3.5 – Wirtschaftseinheit an Wirtschaftseinheit
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Anforderungen
Pflichtangaben: Damit der Vordruck genehmigt werden kann, muss er folgende Angaben enthalten (HINWEIS: Der zum Download angebotene Vordruck erfüllt alle Anforderungen):
- Die Namen des Erwerbers und des Berechtigten,
- Angaben zu der Partei, die das Formular verfasst hat,
- Das County, in dem sich die Immobilie befindet,
- eine rechtliche Beschreibung der Immobilie,
- Angabe, ob die Immobilie registriert ist (Torrens),
- Die Wohn- oder Geschäftsadresse des Erwerbers,
- Ein Well Disclosure und/oder Well Disclosure Certificate (falls zutreffend),
- Die Unterschrift des Erwerbers und
- Eine notarielle Beglaubigung.
Unterschriftsanforderungen (§ 507.24): Die Urkunde muss vom Konzessionsgeber unterzeichnet und notariell beglaubigt werden.
Zusätzliche Formulare
Die folgenden zwei (2) Formulare müssen möglicherweise ebenfalls ausgefüllt und eingereicht werden:
1. Electronic Certificate of Real Estate Value (eCRV)
Dieses Formular wird vom Minnesota Department of Revenue zur Verfügung gestellt und dokumentiert einen Immobilienverkauf im Bundesstaat. Es muss eingereicht werden, wenn die Immobilie für eine Gegenleistung von mehr als einem bestimmten Betrag wie folgt verkauft oder übertragen wird:
-
- Vor dem 1. Januar 2020: Eine Gegenleistung von mindestens eintausend Dollar ($1.000).
- Ab 1. Januar 2020: Eine Gegenleistung von mindestens dreitausend Dollar ($3.000).
Um weitere Informationen zu erhalten und das Formular auszufüllen, besuchen Sie die Website des Finanzministeriums.
2. Well Disclosure Certificate
Das MN Department of Health Well Management Section verlangt, dass der Urkunde ein Well Disclosure Certificate.pdf beigefügt wird, wenn es auf dem Grundstück Brunnen gibt. Die Gebühr für die Einreichung dieses Formulars beträgt fünfzig Dollar ($50.00).
Wenn bereits ein Well Disclosure Certificate eingereicht wurde und die Anzahl oder der Status der Brunnen gleich geblieben ist, ist die Einreichung eines neuen Zertifikats nicht erforderlich. Allerdings muss die folgende Erklärung, die vom Käufer oder Verkäufer zu bestätigen ist, auf dem Formular erscheinen:
„Ich bin mit dem in dieser Urkunde beschriebenen Grundstück vertraut und bestätige, dass sich der Status und die Anzahl der Brunnen auf dem beschriebenen Grundstück seit dem letzten zuvor eingereichten Brunnenoffenlegungszertifikat nicht geändert haben.“
Wie das Formular einzureichen ist
Nach dem vollständigen Ausfüllen muss es beim County Recorder’s Office eingereicht werden. Das Amt muss sich in demselben Bezirk befinden, in dem sich die Immobilie befindet. Das Formular kann auf elektronischem Wege eingereicht werden, sofern die in § 507.0943 festgelegten Richtlinien eingehalten werden.
Das Amt erhebt eine Eintragungsgebühr, die von der Partei, die das Formular einreicht, zu entrichten ist. Möglicherweise müssen auch die oben genannten zusätzlichen Formulare eingereicht werden.
Zusätzlich zur Eintragungsgebühr erhebt das MN Department of Revenue eine Grunderwerbssteuer von 0,0033 % des Verkaufspreises der Immobilie. Für Urkunden, die in Hennepin County und Ramsey County eingereicht werden, wird zusätzlich eine Environmental Response Fund Tax (auch ERF Tax genannt) in Höhe von 0,0001 % des Verkaufspreises der Immobilie erhoben.