Ein Open Listing Agreement ist ein Vertrag zwischen einem Verkäufer, der die Dienste eines Immobilienbüros auf nicht-exklusiver Basis in Anspruch nimmt, um seine Immobilie zu verkaufen. Im Rahmen einer offenen Notierung kann der Verkäufer auch Vereinbarungen mit anderen Immobilienagenturen treffen, um seine Immobilie zu verkaufen. Darüber hinaus kann der Verkäufer die Immobilie auch selbst vermarkten, um einen Käufer zu finden. Sofern das beauftragte Immobilienbüro nicht direkt an der Suche nach einem Käufer für die Immobilie beteiligt ist, wird keine Provision geschuldet.
Bei einer offenen Auflistung erlaubt der Verkäufer einer Immobilie mehreren Immobilienunternehmen, seine Immobilie zu bewerben, zu vermarkten und zu verkaufen. Der Verkäufer erlaubt in der Regel nicht, dass ein Schild an der Immobilie angebracht wird, und bittet auch nicht um die Hilfe des Immobilienunternehmens, falls ein potenzieller Käufer gefunden wird und die Verhandlungen beginnen. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Verkäufer Open-Listing-Verträge unterzeichnen, die nicht nur die am wenigsten bevorzugte Angebotsart eines Maklers sind, sondern auch Folgendes ermöglichen:
- Der Verkäufer kann die Immobilie selbst verkaufen, ohne eine Provision zu zahlen;
- Der Verkäufer kann andere Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragen; und
- Gemeinsam erlaubt der Verkäufer dem Makler nicht, ein Schild an der Immobilie anzubringen oder die Immobiliendetails online (MLS) zu veröffentlichen.
Wie man einen Vertrag für ein offenes Inserat schreibt
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Schritt 1 –