300 N. High Street
Muncie, Indiana 47305
(1st floor of Muncie City Hall)
Hours: Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Telefon: 765.747.4891
Fax: 765.747.4809
Die Protokollabteilung ist für die Verteilung und Pflege aller von der Polizei von Muncie verfassten Polizeiberichte zuständig. Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind in der Abteilung drei zivile Sachbearbeiter und ein Vorgesetzter tätig, die den täglichen Betrieb der Abteilung überwachen.
Jeden Tag geben die Sachbearbeiter die schriftlichen Berichte des Vortages in das System zur Verwaltung der Unterlagen der Abteilung ein. Diese Berichte werden archiviert und für eine bestimmte Anzahl von Jahren aufbewahrt, bevor sie vernichtet werden. Alle Polizeiberichte werden dauerhaft in LERMS aufbewahrt.
Personen können eine Kopie eines Polizeiberichts persönlich oder per Post auf folgende Weise erhalten. Persönlich in der Archivabteilung, die sich im ersten Stock des Rathauses befindet. Die Archivabteilung ist von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) geöffnet.
Wer einen Polizeibericht per Post erhalten möchte, muss folgende Angaben machen:
- Ihr Antrag muss genaue Angaben zu dem Bericht enthalten, der Ihnen zugeschickt werden soll, d.h., Fallberichtsnummer (CR), Datum des Unfalls oder Verbrechens, Name des Fahrers oder des Opfers im Bericht.
- Ein selbstadressierter und frankierter Umschlag.
- Bescheinigter Scheck oder Zahlungsanweisung über $0,10 pro Seite für Kriminalitätsberichte. Unfallberichte kosten jeweils $8,00. (KEINE PERSÖNLICHEN SCHEINE)
Die Registerabteilung bietet der Öffentlichkeit täglich eine Reihe zusätzlicher Dienstleistungen an. Dazu gehören die Überprüfung von Vorstrafen, die Erhebung lokaler Gebühren für die Beantragung von Waffenscheinen und die Abnahme von Fingerabdrücken bei Stellenbewerbern. Weitere Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten sind in der beigefügten Gebührenliste aufgeführt.
Gebührenliste
Wer spezielle Fragen zu einer Dienstleistung oder den damit verbundenen Kosten hat, kann sich für weitere Informationen an die Abteilung für das Strafregister wenden.
HINWEIS: Alle oben aufgeführten Gebühren sind mit Bargeld, Barscheck oder Zahlungsanweisung zu zahlen. KEINE PERSÖNLICHEN SCHEINE – KEINE KREDIT- oder DEBIT-KARTEN