US-Bürger, die sich in der Dominikanischen Republik scheiden lassen möchten, sollten sich von einem Anwalt vor Ort beraten und vertreten lassen (Liste von Anwälten – PDF, 265 Kb).
Bevor sie ein Scheidungsverfahren in der Dominikanischen Republik einleiten, sollten sich US-Bürger über mögliche rechtliche Beschränkungen ihres Wohnsitzstaates in den Vereinigten Staaten für im Ausland erwirkte Scheidungen informieren. Es ist ratsam, sich an einen Anwalt in Ihrem Wohnsitzstaat zu wenden, um festzustellen, ob die Gerichte in Ihrem Staat eine dominikanische Scheidung als gültig anerkennen. Einige Staaten erkennen zwar dominikanische Scheidungen an, haben aber möglicherweise besondere Kriterien oder Verfahren für diesen Staat.
Scheidungsarten
Ausländer können sich in der Dominikanischen Republik auf zwei Arten scheiden lassen: die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis und die Scheidung aus bestimmten anderen Gründen. Die meisten dominikanischen Scheidungen von Ausländern erfolgen in gegenseitigem Einvernehmen. Bei diesen Scheidungen muss der Kläger nicht einen bestimmten Grund für die Auflösung des Ehebandes nachweisen, sondern das gegenseitige Einverständnis zur Auflösung der Ehe. Obwohl der Wohnsitz nicht vorgeschrieben ist, muss mindestens eine der Parteien bei der Anhörung anwesend sein. Die andere Partei kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, der durch eine ordnungsgemäß beim Standesamt hinterlegte Vollmacht bevollmächtigt ist.
Ein Ausländer kann eine Scheidung aus wichtigem Grund (z.B. Unvereinbarkeit der Charaktere, Ehebruch usw.) erwirken, wenn er oder sie in der Dominikanischen Republik wohnte und der Klagegrund oder der Grund für die Scheidung während des Aufenthalts entstanden ist. Bei einer Scheidung aus wichtigem Grund muss der Antragsgegner oder sein gesetzlicher Vertreter persönlich erscheinen. Bei einer Scheidung aus wichtigem Grund verfügt der Richter über weitreichende Befugnisse, einschließlich der Befugnis, die Aufteilung des ehelichen Vermögens und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen für die Ehefrau und die Kinder festzulegen.
Eine Scheidung in der Dominikanischen Republik, ob in gegenseitigem Einvernehmen oder aus wichtigem Grund, ist erst dann wirksam oder gültig, wenn eine bestimmte Zeitspanne verstrichen ist, da in der letzten Phase des Scheidungsverfahrens bestimmte Schritte unternommen werden. Das Urteil muss ausgestellt und beim zuständigen Standesamt hinterlegt werden. Mit diesem Datum beginnt die 60-Tage-Frist, innerhalb derer jede Partei gegen die Entscheidung des Richters Berufung einlegen kann.
Der nächste Schritt ist die „Verkündung“ des Scheidungsurteils durch einen zuständigen nichtrichterlichen Beamten des Standesamtes. Mit der Verkündung wird die Ehe beendet. Die Parteien gelten dann als unverheiratet. Innerhalb von acht Tagen nach der Verkündung der Scheidung muss die Scheidung einmal in einer Zeitung mit allgemeiner Verbreitung veröffentlicht werden. Ohne die Verkündung und Veröffentlichung der Scheidung ist die Scheidung nach dominikanischem Recht ungültig.
So erhalten Sie eine Kopie der Scheidungsurkunde
Die dominikanischen Standesämter arbeiten anders als die in den Vereinigten Staaten, und Dokumente im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren werden in der Dominikanischen Republik anders beschafft. Die einzige Aufzeichnung über eine Scheidung ist ein handschriftlicher Eintrag in einem Buch bei einem von mehreren Ämtern in der Stadt, in der die Scheidung stattgefunden hat. Da die Einträge nicht in alphabetischer, sondern in chronologischer Reihenfolge registriert sind, können sie nur in dieser Reihenfolge gefunden werden. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter des Registers keine Recherchen für die Öffentlichkeit durch. Die Bücher eines bestimmten Datums werden zur Verfügung gestellt, damit die Person selbst oder ihr gesetzlicher Vertreter den gewünschten Eintrag finden kann. Ein Auszug aus der Akte kann dann vom Standesbeamten gegen eine bestimmte Gebühr angefertigt werden.
Die Suche nach einer bestimmten Akte kann zeitaufwendig sein, es sei denn, der Betroffene kennt das genaue Datum der Scheidung und den genauen Standort des Standesamtes, in dem sich das Buch befindet. Wenn Sie sich also nicht in der Dominikanischen Republik aufhalten können, um die Suche persönlich durchzuführen, sollten Sie in Erwägung ziehen, die Dienste eines Rechtsanwalts oder eines anderen Vertreters (Liste der Rechtsanwälte – PDF, 88 Kb) in Anspruch zu nehmen, der Ihnen bei der Beschaffung des gewünschten Auszugs aus dem Strafregister behilflich ist.