Frage: Wie ich sehe, deckt die HO-3 offenbar einen Vulkanausbruch ab, nicht aber Landbeben oder Erdbeben im Zusammenhang mit dem Ausbruch. Ist die Deckung auf die Beseitigung von Asche für persönliche Gegenstände und Gebäude beschränkt?
– Hawaii Subscriber
Antwort: Ja, der Ausschluss für Erdbeben schließt Landstöße vor, während oder nach einem Vulkanausbruch ein. Direkte Schäden durch Feuer, Explosion oder Diebstahl, die aus solchen Erdbewegungen resultieren, sind jedoch gedeckt.
Die Beseitigung von Asche fällt unter die Beseitigung von Trümmern. Die Beseitigung von Asche, Staub oder Partikeln aus einem Vulkanausbruch ist nur dann gedeckt, wenn die Asche, der Staub oder die Partikel direkte Schäden an der Immobilie oder den im Gebäude befindlichen Gegenständen verursacht haben. Wenn also so viel Asche und Partikel gefallen sind, dass das Dach eingestürzt ist oder andere direkte Schäden entstanden sind, ist die Beseitigung dieser Asche abgedeckt. Wenn die Asche jedoch nur die Fenster bedeckt hat, ist die Beseitigung der Asche nicht gedeckt, es sei denn, sie hat die Fenster beschädigt. Wenn der Versicherte die Fenster beim Entfernen der Asche beschädigt, ist dies nicht versichert. Der Schaden wird in diesem Fall durch die schlechte Technik des Versicherten bei der Beseitigung der Asche verursacht und nicht direkt durch die Asche selbst.
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Ausschluss von Lavaströmen und Erdbeben
Frage: Ist Lavastrom im Rahmen der HO-3 und DP-3 aufgrund des Ausschlusses für Erdrutsche/Erdbewegungen ausgeschlossen?
Erdbewegung bedeutet:
- Erdbeben, einschließlich Erdstoßwellen oder -erschütterungen vor, während oder nach einem Vulkanausbruch;
- Landrutsch, Schlammrutsch oder Schlammlawine;
- Senkungen oder Erdfälle; oder
- jede andere Erdbewegung, einschließlich des Absinkens, Anhebens oder Verschiebens von Erde, die durch menschliche oder tierische Kräfte oder eine Naturgewalt verursacht wird oder daraus resultiert, es sei denn, es entsteht ein unmittelbarer Schaden durch Feuer oder Explosion; in diesem Fall zahlen wir nur für den daraus resultierenden Schaden. Dieser Ausschluss A.2. gilt nicht für Verluste durch Diebstahl.
– Hawaii Subscriber
Antwort: Merriam-Webster definiert „Erde“ als „das bruchstückhafte Material, aus dem ein Teil der Erdoberfläche besteht; insbesondere: kultivierbarer Boden. soil is defined as firm land: earth; 2a: the upper layer of earth that may be digged or plowed and in which plants grow b: the superficial unconsolidated and usually weathered part of the mantle of a planet and especially of the earth; a medium in which something takes hold and develops.“
„Lava“ ist „geschmolzenes Gestein, das aus einem Vulkan oder aus einer Spalte in der Oberfläche eines Planeten (wie der Erde) oder des Mondes austritt; auch: solches Gestein, das abgekühlt und erhärtet ist. Fels ist eine große Gesteinsmasse, die eine Klippe, ein Vorgebirge oder einen Gipfel bildet; 2: eine betonierte Masse steinigen Materials; auch: zerbrochene Stücke solcher Massen; 3: verfestigtes oder unverfestigtes festes mineralisches Material; auch: eine bestimmte Masse davon.“
Es kommt also darauf an, ob die Lava frisch war und nicht im Laufe der Zeit verwittert war und wie ein normaler Fels einen Hügel hinunterrollte. Wenn es sich um frische Lava handelt, gilt der Ausschluss für Erdbeben nicht. Wenn es sich jedoch um einen Fall auf Hawaii handelt, prüfen Sie bitte das Formular mit den Sonderbestimmungen, in dem möglicherweise festgelegt ist, dass Lava unter diesen Ausschluss fällt.
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