Arten von Abschlüssen in der Sozialarbeit:
Sozialarbeiter können drei Arten von Abschlüssen erwerben, wie vom U.S. Department of Labor Bureau of Labor Statistics definiert:
– Bachelor-Abschluss in Sozialarbeit (BSW): „Ein Bachelor-Abschluss in Sozialarbeit (BSW) ist die häufigste Mindestanforderung, um sich für eine Stelle als Sozialarbeiter zu qualifizieren; allerdings können auch Studienabschlüsse in Psychologie, Soziologie und verwandten Bereichen für einige Einstiegsjobs qualifizieren, insbesondere in kleinen kommunalen Einrichtungen. Obwohl ein Bachelor-Abschluss für den Einstieg in das Berufsfeld ausreicht, ist ein fortgeschrittener Abschluss für viele Positionen zum Standard geworden.“
„BSW-Programme bereiten die Absolventen auf direkte Dienstleistungspositionen vor, z. B. als Sachbearbeiter, und umfassen Kurse in den Bereichen Werte und Ethik der Sozialarbeit, Umgang mit einer kulturell vielfältigen Klientel, gefährdete Bevölkerungsgruppen, Förderung sozialer und wirtschaftlicher Gerechtigkeit, menschliches Verhalten und soziales Umfeld, Sozialfürsorgepolitik und -dienste, Sozialarbeitspraxis, Sozialforschungsmethoden und Feldausbildung. Anerkannte BSW-Studiengänge erfordern mindestens 400 Stunden betreute Praxiserfahrung.“
– Master-Abschluss in Sozialarbeit (MSW): „Ein Master-Abschluss in Sozialarbeit (MSW) wird in der Regel für Stellen im Gesundheitswesen verlangt und ist auch für die klinische Arbeit erforderlich. Für einige Stellen in öffentlichen und privaten Einrichtungen kann auch ein höherer Abschluss erforderlich sein, z. B. ein Master-Abschluss in Sozialpolitik oder -verwaltung. Masterstudiengänge bereiten die Absolventen auf die Arbeit in dem von ihnen gewählten Schwerpunktbereich vor und entwickeln die Fähigkeiten weiter, die für die Durchführung klinischer Beurteilungen, die Verwaltung großer Fallzahlen, die Übernahme von Aufsichtsfunktionen und die Erkundung neuer Wege zur Inanspruchnahme sozialer Dienste erforderlich sind, um die Bedürfnisse der Klienten zu erfüllen. Master-Studiengänge dauern 2 Jahre und umfassen mindestens 900 Stunden betreuten praktischen Unterricht oder Praktika. Ein Teilzeitstudium kann 4 Jahre dauern. Für die Aufnahme eines Master-Studiengangs ist kein Bachelor-Abschluss in Sozialarbeit erforderlich, doch werden Kurse in Psychologie, Biologie, Soziologie, Wirtschaft, Politikwissenschaft und Sozialarbeit empfohlen. Darüber hinaus kann eine zweite Sprache sehr hilfreich sein. Die meisten Master-Studiengänge bieten denjenigen, die einen Bachelor-Abschluss in einem anerkannten Studiengang der Sozialen Arbeit erworben haben, einen höheren Status.“
– Promotion in Sozialer Arbeit (DSW oder Ph.D.): „Lehraufträge an Colleges und Universitäten sowie die meisten Forschungsaufträge erfordern normalerweise einen Doktortitel in Sozialarbeit. DSWs und Ph.D.s sind qualifiziert für Forschung, politische Analyse oder Lehre auf Universitätsebene.“
Lizenzanforderungen:
Die Lizenzanforderungen können je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein. Nachfolgend finden Sie Richtlinien für Utah, mit freundlicher Genehmigung der Utah Division of Occupational and Professional Licensing Mental Health Professional Act, 50-60 und der Social Worker Licensing Act Rules, R156-60a.
Für die Zulassungsanforderungen anderer Staaten besuchen Sie bitte die Website der Association of Social Work Boards: http://www.aswb.org/education/boards/
Licensed Clinical Social Worker (LCSW): „LCSW“ bezeichnet einen lizenzierten klinischen Sozialarbeiter. Ein LCSW muss einen MSW, DSW oder Ph.D. haben.
– Die Praxis der klinischen Sozialarbeit umfasst:
a. Die Praxis der psychischen Gesundheitstherapie durch Beobachtung, Beschreibung, Bewertung, Interpretation, Intervention und Behandlung, um das Verhalten durch Anwendung allgemein anerkannter professioneller Sozialarbeitsprinzipien, -methoden und -verfahren zu verändern, um psychische oder emotionale Krankheiten oder Funktionsstörungen zu verhindern, zu behandeln oder zu beseitigen.
– Ausbildungsanforderungen für die Lizenzierung als LCSW.
a. Ein Arbeitnehmer muss 4000 Stunden an klinischer Sozialarbeit und psychotherapeutischer Ausbildung nachweisen. Diese Stunden müssen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren absolviert werden und dürfen keine zu Ausbildungszwecken erworbenen Stunden beinhalten.
b. Die Stunden müssen folgende Ausbildungen umfassen: Einzel-, Familien- und Gruppentherapie, Krisenintervention, Zwischenbehandlung und Langzeitbehandlung.
– Fortbildungsanforderungen für LCSW.
a. Ein Mitarbeiter muss alle zwei Jahre mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren. Die Kurse müssen für die Sozialarbeit relevant sein, von qualifizierten Personen oder Institutionen angeboten werden und einen Nachweis über die Teilnahme enthalten.
b. Pro Zweijahreszeitraum werden maximal zehn Online- oder Heimstudien-CE-Punkte anerkannt.
– Prüfungsanforderungen.
a. Die Prüfungsanforderungen für die Lizenzierung als LCSW umfassen das Bestehen der klinischen Prüfung des ASWB oder der klinischen Sozialarbeiterprüfung des Staates Kalifornien.
– Umfang der Praxis – Einschränkungen.
a.In dem Maße, in dem sie durch Ausbildung und Training vorbereitet sind, kann ein LCSW alle Handlungen und Praktiken ausüben, die als Praxis der klinischen Sozialarbeit definiert sind.
Certified Social Work (CSW): „CSW“ bezeichnet einen lizenzierten zertifizierten Sozialarbeiter. Ein CSW muss einen Master-Abschluss haben.
– Die Praxis der zertifizierten Sozialarbeit umfasst:
a. Die überwachte Praxis der psychischen Gesundheitstherapie durch Beobachtung, Beschreibung, Bewertung, Interpretation, Intervention und Behandlung, um das Verhalten durch die Anwendung allgemein anerkannter professioneller Sozialarbeitsprinzipien, -methoden und -verfahren zu verändern, um psychische oder emotionale Krankheiten oder Funktionsstörungen zu verhindern, zu behandeln oder zu beseitigen.
– Zulassungsanforderungen für einen zertifizierten Sozialarbeiter.
a.Ein Sozialarbeiter muss beglaubigte Abschriften von einer akkreditierten Hochschuleinrichtung vorlegen, die von der Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Social Worker Licensing Board anerkannt wurde, die den zufriedenstellenden Abschluss eines vom Council on Social Work Education akkreditierten Ausbildungsprogramms für Sozialarbeit und einen verdienten Master-Abschluss als Ergebnis des Abschlusses dieses Programms bestätigen; oder ein Ausbildungsprogramm, das eine genehmigte klinische Sozialarbeitskonzentration und ein Praktikum als Inhalt hat.
– Prüfungsanforderungen.
a.Die Prüfungsanforderung für die Lizenzierung als CSW beinhaltet das Bestehen der Masters, Advanced Generalist, oder Clinical Examination des ASWB.
Social Service Worker (SSW): „SSW“ bezeichnet einen lizenzierten Sozialdienstleister. Ein SSW muss mindestens einen Bachelor-Abschluss haben.
– Die Praxis als Sozialarbeiter umfasst:
a.Die beaufsichtigte oder unbeaufsichtigte Anwendung professioneller
Sozialarbeitsprinzipien und -praktiken, insbesondere Patienten- und Fallmanagement.
b.Beinhaltet NICHT die Ausübung von Psychotherapie mit
einer Einzelperson, Familie, Gruppe oder anderen Personen.
– Erfahrungsanforderungen für die Zulassung als SSW.
a.Ein Arbeitnehmer muss 2000 Stunden überwachte Sozialarbeitstätigkeit oder ein Jahr qualifizierende Erfahrung für die Zulassung als SSW nachweisen.
b.Ein Master-Abschluss, der einen Bewerber für die Zulassung als SSW qualifiziert, muss in einem Bereich der Sozialarbeit, Psychologie, Ehe- und Familientherapie oder Berufsberatung erworben worden sein.
c. Ein Arbeiter muss beglaubigte Abschriften von einer akkreditierten Hochschuleinrichtung vorlegen, die von der Division in Zusammenarbeit mit dem Social
Worker Licensing Board anerkannt wurde, die den zufriedenstellenden Abschluss von:
(i) einem Bachelor-Abschluss in einem Sozialarbeitsprogramm, das vom
Council on Social Work Education akkreditiert wurde.
(ii) einem Master-Abschluss in einem Bereich, der von der Division in
Zusammenarbeit mit dem Social Worker Board genehmigt wurde.
(iii) einen Bachelor-Abschluss in Soziologie, Psychologie, Familienwissenschaften oder
einem anderen Fachgebiet, das von der Abteilung in Zusammenarbeit mit dem
Social Worker Licensing Board genehmigt wurde, sowie den Nachweis von 2.000
Stunden überwachter sozialarbeiterischer Tätigkeit, die von der Abteilung
in Zusammenarbeit mit dem Board genehmigt wurden
(iv) einen Bachelor-Abschluss in einem beliebigen Fachgebiet, wenn der Bewerber Folgendes abgeschlossen hat:
A. das Äquivalent von drei Kreditstunden Kursarbeit oder andere anerkannte
Ausbildung in lebenslangem menschlichem Wachstumsverhalten, abnormaler Psychologie, Werten und Ethik der Sozialarbeit, Sozialfürsorge oder Sozialfürsorgepolitik;
B. einen anerkannten Kurs über Methoden der Sozialarbeitspraxis; und
C. ein Jahr qualifizierte Erfahrung unter der Aufsicht eines lizenzierten, zertifizierten oder klinischen Sozialarbeiters, wobei diese Erfahrung von der Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Social Worker Licensing Board genehmigt wird
– Prüfungsanforderungen.
a.Ein Arbeiter muss die Bachelor-Prüfung des ASWB bestehen.